Mittelschulen mit besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung sind gesetzlich verpflichtet, bei Bewerber*innen für eine Musikklasse eine Eignungsprüfung durchzuführen.

Im Gesetzestext heißt es sinngemäß:
Mit Hilfe der Eignungsprüfung soll festgelegt werden, ob ein Kind die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine musikalische Schwerpunktklasse besitzt.
Unter anderem soll sie ein Bild darüber ergeben, ob ein Kind die Fähigkeit zum Erfassen und Nachvollziehen von Rhythmen, Melodien und einfachen Akkorden mitbringt.